§ 10 VwVfG - Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Amtliche Abkürzung
- VwVfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 201-6
1Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. 2Es ist einfach und zweckmäßig durchzuführen.