Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG)

Bibliographie

Titel
Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG)
Amtliche Abkürzung
LAbfWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2129-3

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2129-3

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 26)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juni 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 289)

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Einleitende Bestimmungen
Ziele der Abfallwirtschaft1
Pflichten der Träger der öffentlichen Verwaltung2
Zweiter Teil
Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger3
Beauftragung Dritter3a
Abfallwirtschaftliche Maßnahmen4
Satzung5
Verbotswidrig abgelagerte Abfälle6
Verbot der Wegnahme getrennt bereitgestellter Abfälle7
Dritter Teil
Planung der Abfallentsorgung
Abfallwirtschaftsplan des Landes8
Verbringen von Abfällen9
Vierter Teil
Organisation der Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
(weggefallen)10
Zentrale Stelle für die Organisation der Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen11
Gebühren und Auslagen12
Fünfter Teil
Abfallentsorgungsanlagen
(weggefallen)13
Veränderungssperre14
Abfallrechtliche Genehmigung15
Verfahrensunterlagen16
Enteignung17
Sicherheitsleistung, Versicherung18
Bauüberwachung und Bauabnahme19
Bau und Betrieb von Deponien20
Stillgelegte Deponien21
Sechster Teil
Weitergabe von Daten
Datenverarbeitung22
(weggefallen)23
(weggefallen)24
Siebter Teil
Behörden, Zuständigkeiten
Sachliche Zuständigkeit25
Zuständigkeiten26
Zuständigkeit der obersten Abfallentsorgungsbehörde27
Zuständigkeit der oberen Abfallentsorgungsbehörde28
Zuständigkeit der unteren Abfallentsorgungsbehörden29
Zuständigkeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und der Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern der Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher30
Zuständigkeiten der Bergbehörden31
Zuständigkeit der Staatlichen Umweltämter32
Zuständigkeit der Landwirtschaftschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt33
Übertragung von Zuständigkeiten33a
Abwehr von Zuwiderhandlungen34
Achter Teil
Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten35
Änderung von Rechtsvorschriften36
(Inkrafttreten)37

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.