§ 30 ThürAGGVG - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (ThürAGGVG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürAGGVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 311-2
Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.