Versionsverlauf


§ 38 StBGebV - Erteilung von Bescheinigungen

Bibliographie

Titel
Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung - StBGebV)
Amtliche Abkürzung
StBGebV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-10-7

Für die Erteilung einer Bescheinigung über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen und für die Mitwirkung an der Erteilung von Steuerbescheinigungen erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.