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§ 43 BestattG - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG)
Amtliche Abkürzung
BestattG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2128 1

Leichen sind in würdiger und gesundheitlich unbedenklicher Weise zu befördern.