§ 907 ZPO
Bibliographie
- Titel
- Zivilprozeßordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- ZPO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 310-4
Die Haft wird in einem Raum vollstreckt, in dem nicht zugleich Untersuchungs- oder Strafgefangene sich befinden.
Die Haft wird in einem Raum vollstreckt, in dem nicht zugleich Untersuchungs- oder Strafgefangene sich befinden.