§ 21 FAO - Entschädigung

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
keine FN

Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Ausschusses können von ihrer Rechtsanwaltskammer eine Aufwandsentschädigung erhalten.