§ 99 VwVfG. NRW. - In-Kraft-Treten sowie Außer-Kraft-Treten des Gesetzes sowie einzelner Vorschriften (1)
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NRW.)
- Amtliche Abkürzung
- VwVfG. NRW.
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 2010
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft; die in § 33 Abs. 1 und § 34 Abs. 1 enthaltenen Ermächtigungen treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) (gegenstandslos; Aufhebungsvorschriften)
(3) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 30. Juni 2009 außer Kraft.
Die Vorschrift des Absatzes 1 betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 21. Dezember 1976 (GV. NRW. S. 438). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen ergibt sich aus der vorangestellten Bekanntmachung.