§ 30 AFBG - Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)
Amtliche Abkürzung
AFBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2212-4

Verfolgten nach § 1 oder verfolgten Schülern nach § 3 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wird für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 1999 beginnen, auf Antrag der Unterhaltsbeitrag nach § 12 in voller Höhe als Zuschuß geleistet, sofern in der Bescheinigung nach § 17 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes eine Verfolgungszeit oder verfolgungsbedingte Unterbrechung der Ausbildung vor dem 3. Oktober 1990 von insgesamt mehr als drei Jahren festgestellt wird.