§ 115 LBG - Arten der Versorgung
Bibliographie
- Titel
- Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG)
- Amtliche Abkürzung
- LBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2030-1
Die Versorgung umfaßt
- 1.Ruhegehalt in Fällen des Eintritts in den Ruhestand oder Unterhaltsbeitrag in Fällen der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Altersgrenze,
- 2.Hinterbliebenenversorgung (Bezüge für den Sterbemonat, Sterbegeld, Witwengeld, Witwenabfindung, Witwergeld, Witwerabfindung, Waisengeld und Unterhaltsbeiträge),
- 3.Verschollenheitsbezüge an Stelle von Dienst- oder Versorgungsbezügen,
- 4.Unfallfürsorge,
- 5.Abfindung an verheiratete Beamtinnen, die auf eigenen Antrag entlassen werden,
- 6.Übergangsgeld an Beamte, die nicht auf eigenen Antrag entlassen werden.