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§ 132 BRAO - Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses

Bibliographie

Titel
Bundesrechtsanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
BRAO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
303-8

Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann der Antrag auf Einleitung des ehrengerichtlichen Verfahrens nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel und nur innerhalb von fünf Jahren, seitdem der Beschluß rechtskräftig geworden ist, erneut gestellt werden.