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§ 167 LBG - Verspätete Auszahlung

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-1

Werden Versorgungsbezüge nach dem Tage der Fälligkeit gezahlt, so kann daraus kein Anspruch auf Verzugszinsen hergeleitet werden.