§ 16a AbgG - Übergangsregelung zum Übergangsgeld
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern - Abgeordnetengesetz -
- Redaktionelle Abkürzung
- AbgG,MV
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 1101-1
Die mit Ablauf der vierten Wahlperiode ausscheidenden Abgeordneten erhalten auf Antrag wahlweise Übergangsgeld nach Maßgabe der bis zum Ablauf der vierten Wahlperiode geltenden Fassung des § 16 oder nach der ab der fünften Wahlperiode geltenden Neuregelung.