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  • ab 16.10.2006 (aktuelle Fassung)

§ 16a AbgG - Übergangsregelung zum Übergangsgeld

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern - Abgeordnetengesetz -
Redaktionelle Abkürzung
AbgG,MV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
1101-1

Die mit Ablauf der vierten Wahlperiode ausscheidenden Abgeordneten erhalten auf Antrag wahlweise Übergangsgeld nach Maßgabe der bis zum Ablauf der vierten Wahlperiode geltenden Fassung des § 16 oder nach der ab der fünften Wahlperiode geltenden Neuregelung.