§ 52 EStDV 1990 - Erhöhte Absetzungen nach § 7b des Gesetzes bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird
Bibliographie
- Titel
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1990 (EStDV 1990)
- Amtliche Abkürzung
- EStDV 1990
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 611-1-1
Die erhöhten Absetzungen nach § 7b des Gesetzes sind auch bei der Berechnung des Gewinns nach § 13a des Gesetzes zulässig.