§ 58 SächsGemO - Besondere Dienstpflichten

Bibliographie

Titel
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Amtliche Abkürzung
SächsGemO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
230-1

Für den Bürgermeister und die Beigeordneten gelten § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 entsprechend.