§ 7 BayLTGeschO - Zusammensetzung

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO)
Amtliche Abkürzung
BayLTGeschO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
1100-3-I

1Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der oder dem Ersten bis Vierten Vizepräsidentin oder Vizepräsidenten und aus sieben Schriftführerinnen und Schriftführern, wobei die oder der Dritte und Vierte Vizepräsidentin oder Vizepräsident jeweils gleichzeitig die Funktion einer oder eines der sieben Schriftführerinnen oder Schriftführer übernimmt. 2Jede Fraktion stellt eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten; die Reihenfolge richtet sich nach § 6. 3Die Zusammensetzung des Präsidiums insgesamt richtet sich nach der Stärke der Fraktionen auf Grundlage des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers.