§ 204 LBG

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2030

Die Vorschriften über die Arbeitszeit sind auf Lehrkräfte für besondere Aufgaben nicht anzuwenden; § 85a Abs. 1 Nr. 1 gilt entsprechend. § 202 Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 3 Satz 1 findet entsprechend Anwendung.