§ 5 ArbeitsGErrG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg
- Redaktionelle Abkürzung
- ArbeitsGErrG,BB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 302-1
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen erlässt im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz die zum Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften und wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen über die Abhaltung von Gerichtstagen außerhalb des Sitzes der zu errichtenden Gerichte und die Übertragung der Dienstaufsicht auf den Präsidenten des zu errichtenden Landesarbeitsgerichts zu erlassen.