§ 12 UhVorschG - Anwendung im Beitrittsgebiet
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- UhVorschG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2163-1
Dieses Gesetz gilt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet mit der Maßgabe, daß die von der Landesregierung für das Wohnland des Berechtigten festgesetzten Regelbedarfsätze maßgeblich sind, solange in diesem Gebiet die in § 2 Abs. 1 genannte Regelunterhalt-Verordnung nicht gilt.