§ 12 UhVorschG - Anwendung im Beitrittsgebiet

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
UhVorschG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2163-1

Dieses Gesetz gilt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet mit der Maßgabe, daß die von der Landesregierung für das Wohnland des Berechtigten festgesetzten Regelbedarfsätze maßgeblich sind, solange in diesem Gebiet die in § 2 Abs. 1 genannte Regelunterhalt-Verordnung nicht gilt.