Art. 99 SVerf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Saarlandes (SVerf)
Amtliche Abkürzung
SVerf
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
100-1

Für die Auslegung der Verfassung ist allein die Verfassungskommission des Landtages zuständig, die jeweils zu Beginn der Wahlperiode gewählt wird. Das Nähere regelt ein Gesetz.