Gesetz Nr. 1573
Saarländisches Krankenhausgesetz

Bibliographie

Titel
Gesetz Nr. 1573 Saarländisches Krankenhausgesetz
Redaktionelle Abkürzung
SKHG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2126-3

Vom 13. Juli 2005 (Amtsbl. S. 1290)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 376)

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Ziel des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Sicherstellungsauftrag und Trägerschaft3
Dienstbereitschaft und Zusammenarbeit4
Zweiter Abschnitt
Patient und Krankenhaus
Anspruch auf Krankenhausaufnahme und Versorgung5
Soziale und seelsorgerische Betreuung6
Kind im Krankenhaus7
Patientenfürsprecherin oder Patientenfürsprecher8
Dritter Abschnitt
Pflichten der Krankenhäuser
Qualitätssicherung9
Notfallversorgung, Brand- und Katastrophenschutz10
Krankenhaushygiene11
Vierter Abschnitt
Auskunftspflicht, Datenschutz, Krankenhausaufsicht
Auskunftspflicht und Statistik12
Patientendatenschutz13
Forschung und Patientendaten14
Krankenhausaufsicht15
Fünfter Abschnitt
Organisation der Krankenhäuser
Krankenhausleitung und Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter16
Verwaltungsdirektorin oder Verwaltungsdirektor17
Ärztliche Direktorin oder Ärztlicher Direktor18
Pflegedirektorin oder Pflegedirektor19
Jahresabschlussprüfung20
Arzneimittelkommission21
Sechster Abschnitt
Krankenhausplanung
Aufgaben der Krankenhausplanung22
Krankenhausplan23
Aufstellung des Krankenhausplans24
Aufnahme in den Krankenhausplan25
Siebenter Abschnitt
Mitwirkung der Beteiligten
Saarländische Krankenhauskonferenz26
Unmittelbar Beteiligte27
Achter Abschnitt
Förderung der Krankenhäuser
Investitionsplanung28
Grundsätze der Förderung29
Einzelförderung30
Pauschale Förderung31
Förderung der Nutzung von Anlagegütern32
Förderung von Lasten aus Investitionsdarlehn ("alte Last")33
Förderung von Anlauf-, Umstellungs- und Grundstückskosten34
Förderung zur Betreuung von Kindern35
Förderung zum Ausgleich von Eigenmitteln36
Förderung bei Ausscheiden aus dem Krankenhausplan37
Förderung von Forschungsvorhaben38
Sicherung der Zweckbestimmung, Auflagen und Bedingungen39
Rückzahlung von Fördermitteln40
Verzinsung41
Beteiligung der Gemeinden an der Mittelaufbringung42
Neunter Abschnitt
Aus- und Weiterbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens
Staatliche Anerkennung von Aus- und Weiterbildungsstätten43
Zehnter Abschnitt
Schlussbestimmungen
Darlehn aus Landesmitteln44
Änderung anderer Rechtsvorschriften45
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten46