§ 27 AbgG - Aufrundung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- AbgG,SN
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 110-3
Die Leistungen des Zweiten und Dritten Abschnitts werden auf volle Euro aufgerundet.