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§ 3 SBesG - Festlegung besonderer Eingangsämter

Bibliographie

Titel
Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG)
Amtliche Abkürzung
SBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2032-1

Als besonderes Eingangsamt wird in der Laufbahn des einfachen Justizdienstes, deren regelmäßiges Eingangsamt die Grundamtsbezeichnung "Wachtmeister" trägt, das Amt der Besoldungsgruppe A 3 festgelegt.