§ 62 BZRG - Steckbriefnachrichten und Suchvermerke
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
- Amtliche Abkürzung
- BZRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 312-7
Im Erziehungsregister können Steckbriefnachrichten und Suchvermerke nur von den Behörden niedergelegt werden, denen Auskunft aus dem Erziehungsregister erteilt wird.