Hessische Laufbahnverordnung *)

Bibliographie

Titel
Hessische Laufbahnverordnung 
Redaktionelle Abkürzung
HLV,HE
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
322-137

Vom 17. Februar 2014 (GVBl. S. 57)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286) (1)

Aufgrund des § 23 Abs. 1 Satz 1 und des § 59 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218, 508), geändert durch Gesetz vom 20. November 2013 (GVBl. S. 578), verordnet die Landesregierung:

Inhaltsübersicht§§
ERSTER TEIL
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Leistungsgrundsatz3
Personalentwicklung, Personalführung4
Fortbildung5
Laufbahnzweige6
Eignungsprüfung7
Laufbahnbefähigung8
Probezeit9
Ausnahmen vom Beförderungsverbot10
Einstellungsalter11
Schwerbehinderte Menschen12
ZWEITER TEIL
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber mit Vorbereitungsdienst
Vorbereitungsdienst13
Mittlerer Dienst14
Gehobener Dienst15
Höherer Dienst16
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes17
Einstellungsalter für den Vorbereitungsdienst18
Laufbahnprüfung19
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen20
DRITTER TEIL
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber ohne Vorbereitungsdienst
Erster Abschnitt
Allgemeine Befähigungsanforderungen
Grundsätze21
Hauptberufliche Tätigkeit22
Anerkennung der Befähigung23
Zweiter Abschnitt
Besondere Befähigungsanforderungen
Mittlerer Dienst24
Gehobener Dienst25
Höherer Dienst26
VIERTER TEIL
ANERKENNUNG VON IN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION ERWORBENEN BERUFSQUALIFIKATIONEN
Anwendungsbereich27
Anerkennungsvoraussetzungen28
Ausgleich von Qualifikationsdefiziten29
Eignungsprüfung30
Anpassungslehrgang31
Antrag32
Entscheidung33
Zuständigkeit34
FÜNFTER TEIL
ANDERE BEWERBERINNEN UND BEWERBER
Einstellungsvoraussetzungen35
SECHSTER TEIL
AUFSTIEG
Aufstieg in den gehobenen Dienst36
Qualifikationsaufstieg in den höheren Dienst37
Erfahrungsaufstieg in den höheren Dienst38
SIEBTER TEIL
DIENSTLICHE BEURTEILUNG
Allgemeines39
Inhalt40
Beurteilungsverfahren41
ACHTER TEIL
BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DEN SCHULDIENST
Geltungsbereich42
Laufbahnen43
Erwerb der Laufbahnbefähigung44
Aufstieg45
Dienstliche Beurteilung46
NEUNTER TEIL
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Überleitung47
Übergangsbestimmung für den Aufstieg48
Aufhebung bisherigen Rechts49
Inkrafttreten50
Anlagen
Eingerichtete LaufbahnzweigeAnlage 1
Anlage 2

FFN 322-137

Nach Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286) bleibt die Befugnis der zuständigen Stellen, die Verordnungen künftig zu ändern oder aufzuheben, unberührt, soweit durch dieses Gesetz Rechtsverordnungen geändert werden.