§ 85 SOG LSA - Besondere Sicherheitsbehörden

Bibliographie

Titel
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)
Amtliche Abkürzung
SOG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
205.2

Besondere Sicherheitsbehörden sind Behörden, die nicht allgemeine Sicherheitsbehörden sind und denen durch Rechtsvorschrift bestimmte Zuständigkeiten für Aufgaben der Gefahrenabwehr übertragen sind.