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Art. 3 EGVVG

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
EGVVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7632-2

Wird ein zur Zeit des In-Kraft-Tretens des Gesetzes über den Versicherungsvertrag bestehendes Versicherungsverhältnis nicht nach dem In-Kraft-Treten für den ersten Termin gekündigt, für den beide Teile nach den bisherigen Gesetzen zur Kündigung berechtigt sind, so finden von diesem Termin an die Vorschriften des Gesetzes über den Versicherungsvertrag Anwendung,