§ 49 EnteigG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum
- Redaktionelle Abkürzung
- EnteigG,SL
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 214-2
Insoweit in anderen Gesetzen auf die Vorschriften der aufgehobenen Gesetze Bezug genommen ist, treten an die Stelle der letzteren die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.