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Art. 92 SVerf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Saarlandes (SVerf)
Amtliche Abkürzung
SVerf
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
100-1

Der Ministerpräsident führt den Vorsitz in der Landesregierung und leitet ihre Geschäfte.

Die Landesregierung gibt sich eine Geschäftsordnung.