§ 14 ThürWG - Kreis- und Gemeindegrenzen
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürWG,TH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 52-1
Verläuft die Kreis- oder Gemeindegrenze in der Gewässermitte oder wird sie durch die Uferlinie gebildet, so bewirken Eigentumsänderungen nach den §§ 8 bis 11 eine entsprechende Änderung der Kreis- oder Gemeindegrenzen.