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  • ab 08.06.2019 (aktuelle Fassung)

§ 14 ThürWG - Kreis- und Gemeindegrenzen

Bibliographie

Titel
Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Amtliche Abkürzung
ThürWG,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
52-1

Verläuft die Kreis- oder Gemeindegrenze in der Gewässermitte oder wird sie durch die Uferlinie gebildet, so bewirken Eigentumsänderungen nach den §§ 8 bis 11 eine entsprechende Änderung der Kreis- oder Gemeindegrenzen.