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§ 4 BildUrlG - Verbot der Benachteiligung

Bibliographie

Titel
Bremisches Bildungsurlaubsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BildUrlG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
223-i-1

Arbeitnehmer dürfen wegen Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs nicht benachteiligt werden.