Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

Bibliographie

Titel
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
Amtliche Abkürzung
SchaumwZwStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
612-8-3

Vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870, 1896(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Schaumwein
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Steuergebiet, Steuergegenstand1
Steuertarif2
Sonstige Begriffsbestimmungen3
Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung
Steuerlager4
Steuerlagerinhaber5
Registrierte Empfänger6
Registrierte Versender7
Begünstigte8
Beförderungen (Allgemeines)9
Beförderungen im Steuergebiet10
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten11
Ausfuhr12
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung13
Steuerentstehung, Steuerschuldner14
Steueranmeldung, Fälligkeit15
Abschnitt 3
Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten
Einfuhr16
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren17
Steuerentstehung, Steuerschuldner18
Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Erwerb durch Privatpersonen19
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken20
Versandhandel21
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten22
Abschnitt 5
Steuervergünstigungen
Steuerbefreiungen23
Verwender23a
Steuerentlastung im Steuergebiet24
Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten25
Abschnitt 6
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
Steueraufsicht26
Geschäftsstatistik27
Besondere Ermächtigungen28
Teil 2
Zwischenerzeugnisse
Steuergegenstand29
Steuertarif30
Herstellung von Zwischenerzeugnissen31
Teil 3
Wein
Begriffsbestimmung32
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten33
(weggefallen)34
Teil 4
Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten35
Verwaltungsvorschriften36
Übergangsvorschriften37

Artikel 3 des Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870)