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§ 2 SHBesG - Besoldung

Bibliographie

Titel
Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG)
Amtliche Abkürzung
SHBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2032-20

(1) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:

  1. 1.

    Grundgehalt,

  2. 2.

    Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren, hauptberufliche Leiterinnen und Leiter sowie Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen,

  3. 3.

    Familienzuschlag,

  4. 4.

    Zulagen,

  5. 5.

    Vergütungen,

  6. 6.

    Auslandsdienstbezüge.

(2) Zur Besoldung gehören ferner folgende sonstige Bezüge:

  1. 1.

    Anwärterbezüge,

  2. 2.

    jährliche Sonderzahlungen,

  3. 3.

    vermögenswirksame Leistungen,

  4. 4.

    Zuschläge.