Art. 37 BayFiG
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
- Amtliche Abkürzung
- BayFiG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 793-1-L
Die Genossenschaft muss ihren Sitz im Freistaat Bayern haben.
Die Genossenschaft muss ihren Sitz im Freistaat Bayern haben.