§ 24 InvStG - Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Bibliographie
- Titel
- Investmentsteuergesetz (InvStG)
- Amtliche Abkürzung
- InvStG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 610-6-18
Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.