§ 131 ThürKO - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
- Amtliche Abkürzung
- ThürKO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2020-4
(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag der Kommunalwahl 1994 folgt.
(2) Gleichzeitig tritt die Vorläufige Kommunalordnung für das Land Thüringen in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) außer Kraft.
(3) Abweichend von Absatz 1 tritt § 130 Abs. 3 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 16. August 1993
Der Präsident des Landtags
In Vertretung
Backhaus
Vizepräsident