Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen
(Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG)
Amtliche Abkürzung
KorruptionsbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20020

Vom 16. Dezember 2004 (GV. NRW. 2005 S. 8)

Geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 706)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Einleitende Vorschriften
Geltungsbereich1
Prüfeinrichtungen2
Abschnitt 2
Informationsstelle und Vergaberegister
Informationsstelle3
Aufgabe des Vergaberegisters4
Verfehlung5
Datenübermittlung an die Informationsstelle6
Datenverarbeitung bei der Informationsstelle7
Anfrage an die Informationsstelle8
Datenübermittlung an die anfragende Stelle9
Sicherheit der Datenübermittlung10
Anwendbarkeit des Datenschutzgesetzes NRW und des Informationsfreiheitsgesetzes NRW11
Abschnitt 3
Anzeige-, Unterrichtungs-, Beratungs- und Auskunftspflichten
Anzeigepflicht12
Beratungspflicht13
Personalakten14
Auskunftspflicht15
Abschnitt 4
Vorschriften zur Herstellung von Transparenz
Anzeigepflicht für die Vergabe von Aufträgen und Vermögensveräußerungen16
Veröffentlichungspflicht17
Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten18
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses19
Abschnitt 5
Vorschriften zur Vorbeugung
Vieraugenprinzip20
Rotation21
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes22
In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten23