Versionsverlauf

§ 359 AO - Beteiligte

Bibliographie

Titel
Abgabenordnung (AO)
Amtliche Abkürzung
AO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-1-3

Beteiligte am Verfahren sind:

  1. 1.

    wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),

  2. 2.

    wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.