§ 150 BremPolG - Evaluation
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Polizeigesetz (BremPolG)
- Amtliche Abkürzung
- BremPolG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 205-a-1
Der Ausschuss nach § 37 legt der Bürgerschaft zum 31. August 2023 einen Evaluationsbericht über die Auswirkungen der nach §§ 41 bis 44 möglichen Anordnungen sowie zur Anwendung des § 27 Absatz 1 Satz 2 vor. Schwerpunkte des Berichts sollen die Wirksamkeit sowie die praktische Anwendung der Befugnisnormen und der Verfahrensvorschriften sein. Der Senat erstellt den Bericht unter Mitwirkung einer oder eines unabhängigen sozialwissenschaftlichen und einer oder eines unabhängigen polizeiwissenschaftlichen Sachverständigen.