Anlage 1.1.2.5.2 GNotKG - Unterabschnitt 2
Stundung des Pflichtteilsanspruchs
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Amtliche Abkürzung
- GNotKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 361-6
12520 | Verfahren im Allgemeinen | 2,0 |
---|---|---|
12521 | Beendigung des gesamten Verfahrens
| 0,5 |
(1) Die Vervollständigung einer ohne Begründung hergestellten Endentscheidung (§ 38 Abs. 6 FamFG) steht der Ermäßigung nicht entgegen. (2) Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |