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  • ab 30.03.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 NAbfG - Anmeldeformular für die Entladung von Abfällen in Hafenauffangeinrichtungen

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) 
Amtliche Abkürzung
NAbfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400010000000

(zu § 35 Abs. 1)

Hinweis: Für die Anmeldung darf auch ein Formular gleichen Inhalts in englischer Sprache verwendet werden.

Mitteilung über die Entladung von Abfällen im Hafen: _____________________

Dieses Formular sollte gemeinsam mit dem entsprechenden gemäß MARPOL-Übereinkommen erforderlichen Öltagebuch, Ladungstagebuch, Mülltagebuch oder Müllbehandlungsplan an Bord des Schiffes mitgeführt werden.

1. Angaben zum Schiff

Name des Schiffes:Reeder oder Betreiber:
IMO-Nummer:Unterscheidungssignal:
MMSI-Nummer (Maritime Mobile Service Identity number - Kennnummer des mobilen Seefunkdienstes):
Bruttoraumzahl:Flaggenstaat:
Schiffstyp:
ÖltankschiffChemikalientankschiffMassengutschiffContainerschiff
sonstiges FrachtschiffFahrgastschiffRoRo-FrachtschiffSonstiges (bitte angeben)

2. Angaben zu Häfen und Route

Ort und Bezeichnung des Terminals:Letzter Hafen, in dem Abfälle entladen wurden:
Anlaufdatum und -zeit:Datum der letzten Entladung:
Auslaufdatum und -zeit:Nächster Entladehafen:
Letzter Hafen und Staat:Person, die dieses Formular vorlegt (falls andere Person als die Kapitänin oder der Kapitän):
Nächster Hafen und Staat (sofern bekannt):

3. Art und Menge der Abfälle und Lagerkapazität

ArtZu entladender Abfall (m3) Maximale Lagerkapazität (m3) Menge des an Bord verbleibenden Abfalls (m3) Hafen, in dem der verbleibende Abfall entladen wirdGeschätzte Abfallmenge, die zwischen Meldung und nächstem Anlaufhafen anfällt (m3)
Anlage I MARPOL-Übereinkommen - Öl
Ölhaltiges Bilgenwasser
Ölhaltige Rückstände (Schlamm)
Ölhaltiges Tankwaschwasser
Schmutziges Ballastwasser
Ablagerungen und Schlämme aus der Tankreinigung
Sonstiges (bitte angeben)
Anlage II MARPOL-Übereinkommen - schädliche flüssige Stoffe (NLS) 1)
Stoff der Gruppe X
Stoff der Gruppe Y
Stoff der Gruppe Z
OS - Sonstige Stoffe
Anlage IV MARPOL-Übereinkommen - Schiffsabwasser
Anlage V MARPOL-Übereinkommen - Schiffsmüll
A.Kunststoff
B.Lebensmittelabfälle
C.Haushaltsabfälle (z. B. Papier, Glas, Metall,)
D.Speiseöl
E.Asche aus Verbrennungsanlagen
F.Betriebsabfälle (z. B. Filter- und Aufsaugmaterial)
G.Tierkörper
H.Fischfanggeräte
I.Elektro- und Elektronik-Altgeräte
J.Ladungsrückstände 2) nicht schädlich für die Meeresumwelt (nicht-HME)
K.Ladungsrückstände 2) schädlich für die Meeresumwelt (HME)
Anlage VI MARPOL-Übereinkommen - Luftverunreinigung durch Schiffe
Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen und Ausrüstungsgegenstände, die solche Stoffe enthalten 3)
Rückstände aus Abgasreinigungssystemen
Andere Abfälle, die nicht unter das MARPOL-Übereinkommen fallen
Passiv gefischte Abfälle

Anmerkungen:

  1. 1.

    Diese Angaben werden für die Zwecke der Hafenstaatkontrolle und andere Überprüfungen verwendet.

  2. 2.

    Dieses Formular ist auszufüllen, es sei denn, dem Schiff wird gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/883 in Verbindung mit § 39 des Niedersächsischen Abfallgesetzes eine Ausnahme gewährt.

Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für den betreffenden schädlichen flüssigen Stoff.

Schätzwerte sind zulässig; Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für das feste Massengut.

Emissionen im Zuge der normalen Instandhaltungsarbeiten an Bord.