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§ 2 KG - Übertragene konsularische Aufgaben

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz)
Redaktionelle Abkürzung
KG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
27-5

Die Konsularbeamten sind berufen, die Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen, die ihnen durch dieses Gesetz oder andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen werden, insbesondere auf folgenden Gebieten,

  • Staatsangehörigkeitsangelegenheiten,
  • Pass- und Sichtvermerksangelegenheiten,
  • Personenstandsangelegenheiten,
  • Mitwirkung bei der Erledigung von Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlassangelegenheiten,
  • Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden
  • Schifffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,
  • Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen,
  • Zustellungen,
  • Überwachung der Einhaltung von Verträgen.