§ 17 LAP-mftDBwV - Abschlusslehrgang
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)
- Amtliche Abkürzung
- LAP-mftDBwV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2030-7-15-1
Im Abschlusslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter so ausgebildet, dass sie eine taktische Einheit bis zur Staffelstärke im Einsatz selbstständig führen können, Sonderaufgaben im Innendienst wahrnehmen können und Grundkenntnisse über die Aufgaben der taktischen Einheiten bis zur Zugstärke besitzen. Einzelheiten regelt der Lehrplan.