§ 77 SOG LSA - Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt

Bibliographie

Titel
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Amtliche Abkürzung
SOG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
205.2

Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt nimmt die ihr durch andere Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben wahr und dient durch Ausbildung von Polizeibeamten, durch Bereithaltung von Personal, durch Beschaffung und Bereithaltung von Material oder durch innerdienstliche oder schlichthoheitliche Tätigkeiten der Erfüllung polizeilicher Aufgaben.