Anlage 1 Teil 3.8.1 GKG - Hauptabschnitt 8
Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes

Abschnitt 1
Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Bibliographie

Titel
Gerichtskostengesetz (GKG)  
Amtliche Abkürzung
GKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
360-7
Nr.GebührentatbestandGebühr oder Satz der
Gebühr nach § 34 GKG
Verfahren über den Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung:
3810- Der Antrag wird zurückgewiesen1,0
3811- Der Antrag wird zurückgenommen0,5