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  • ab 01.01.2011 (aktuelle Fassung)

Anlage 7 EigVO

Bibliographie

Titel
Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
Amtliche Abkürzung
EigVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2022-1

(zu § 14 Abs. 1)

Formblatt 7 Vermögensplan

Einnahmen

lfd. Nr.BezeichnungRechnungsergebnisPlanansatzErläuterungen(4)
Einnahmen
20..(1)
Einnahmen
20..(2)
Einnahmen
20..(3)
Euro
123456















Summe

Ausgaben

lfd. Nr.BezeichnungRechnungs-ergebnisPlanansatzInvestitionen und Investitionsförderungs-maßnahmenErläuterungen (6)
Ausgaben 20..(1)Ausgaben 20..(2)Ausgaben 20..(3)Verpflichtungser-mächtigungen 20..(3)(4)Gesamtausgabe-bedarfbisher bereitgestellt(5)
Euro
123456789
1Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte(7)
   für Stromversorgung
   für Gasversorgung
   für Wasserversorgung
   für ...





2Finanzanlagen
Summe

des Vorjahres, d. h. des dem Planjahr zweitvorangegangenen Jahres

des laufenden Jahres, d. h. des dem Planjahr vorangegangenen Jahres

des Planjahres

Spalte 6 kann entfallen, wenn die Erläuterungen an anderer Stelle gemacht werden.

des Vorjahres, d. h. des dem Planjahr zweitvorangegangenen Jahres

des laufenden Jahres, d. h. des dem Planjahr vorangegangenen Jahres

des Planjahres

Bei den "Erläuterungen" ist anzugeben, wie sich die Belastung voraussichtlich auf die folgenden Jahre verteilen wird.

Planansatz der Vorjahre und des laufenden Jahres

Spalte 9 kann entfallen, wenn die Erläuterungen an anderer Stelle gemacht werden.

Die einzelnen Vorhaben sind getrennt nach Betriebszweigen und entsprechend der Gliederung des Anlagennachweises (Formblatt 3 Anlage 3) zu veranschlagen.