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  • ab 16.05.2024 (aktuelle Fassung)

§ 37e EEG 2023 - Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments

Bibliographie

Titel
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
Amtliche Abkürzung
EEG 2023
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-27

Der Zuschlag erlischt bei Geboten bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments, soweit die Anlagen nicht innerhalb von 24 Monaten in Betrieb genommen worden sind oder soweit die Zahlungsberechtigung nach § 38 nicht spätestens 26 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe des Zuschlags (materielle Ausschlussfrist) zulässig und begründet beantragt worden ist.