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  • ab 14.12.2019 (aktuelle Fassung)

§ 23 StudPlVergVO LSA - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt).
Redaktionelle Abkürzung
StudPlVergVO LSA,ST
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.106

Die Vorschriften dieses Abschnitts regeln die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an den Hochschulen im Verantwortungsbereich des für Hochschulwesen zuständigen Ministeriums (Ministerium), soweit nicht die Vergabe durch die Stiftung erfolgt. Die §§ 1 und 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 finden Anwendung.