§ 23 StudPlVergVO LSA - Anwendungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt).
- Redaktionelle Abkürzung
- StudPlVergVO LSA,ST
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2211.106
Die Vorschriften dieses Abschnitts regeln die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an den Hochschulen im Verantwortungsbereich des für Hochschulwesen zuständigen Ministeriums (Ministerium), soweit nicht die Vergabe durch die Stiftung erfolgt. Die §§ 1 und 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 finden Anwendung.