Versionsverlauf


  • ab 01.01.2014 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2014 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2014,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 62.550.455.500 Euro festgestellt.