§ 1 HG 2014 - Feststellung des Haushaltsplans
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
- Redaktionelle Abkürzung
- HG 2014,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 62.550.455.500 Euro festgestellt.