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Abschnitt 259 RiStBV - Schutz des Arbeitsmarktes

Bibliographie

Titel
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) 
Amtliche Abkürzung
RiStBV
Normtyp
Richtlinie
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

(1) Vorschriften zum Schutze des Arbeitsmarktes und gegen die missbräuchliche Ausnutzung fremder Arbeitskraft sind namentlich enthalten im

  1. a)

    Drittes Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - 59 ,

  2. b)

    Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 60.

(2) Zuständige Fachbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit.

Vgl. Fundstellennachweis A zum Bundesrecht.

Vgl. Fundstellennachweis A zum Bundesrecht.