Abschnitt 259 RiStBV - Schutz des Arbeitsmarktes
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Richtlinie
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
(1) Vorschriften zum Schutze des Arbeitsmarktes und gegen die missbräuchliche Ausnutzung fremder Arbeitskraft sind namentlich enthalten im
(2) Zuständige Fachbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit.
Vgl. Fundstellennachweis A zum Bundesrecht.
Vgl. Fundstellennachweis A zum Bundesrecht.